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Schulische Voraussetzungen

 

  • Realschulabschluss oder

  • eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert oder

  • eine nach dem Hauptschulabschluss oder einem mittleren Bildungsabschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.

Rechtsgrundlage: Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz-MTAG)