AUSBILDUNGSVERZEICHNIS
- Krankenhausverzeichnis
- Gesundheits- und Krankenpflege
- Krankenpflegehilfe
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
- Geburtshilfe
- Physiotherapie
- Logopädie
- Operationstechnische Assistenz
- Medizinisch-technische Assistenz für Funktionsdiagnostik
- Medizinisch-technische Radiologieassistenz
- Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenz
- Anästhesietechnische Assistenz
PHYSIOTHERAPIE
Schulische Voraussetzungen
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Realschulabschluss oder eine gleichwertige Vorbildung oder
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eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert oder
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der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss, sofern eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen wurde.
Rechtsgrundlage: Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG)