ausblenden

Schulische Voraussetzungen

  • Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schuldbildung oder

  • der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung oder

  • der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, sofern:

    • eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen wurde oder

    • eine Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe vorliegt.

Rechtsgrundlage: Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG)