AUSBILDUNGSVERZEICHNIS
- Krankenhausverzeichnis
- Gesundheits- und Krankenpflege
- Krankenpflegehilfe
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
- Geburtshilfe
- Physiotherapie
- Logopädie
- Operationstechnische Assistenz
- Medizinisch-technische Assistenz für Funktionsdiagnostik
- Medizinisch-technische Radiologieassistenz
- Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenz
- Anästhesietechnische Assistenz
GESUNDHEITS- UND KINDERKRANKENPFLEGE
Schulische Voraussetzungen
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Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schuldbildung oder
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der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung oder
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der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, sofern:
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eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen wurde oder
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eine Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe vorliegt.
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Rechtsgrundlage: Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG)